Die Familienministerin verfolgt ein von uns allen begrüßenswertes Ziel: die Bekämpfung von Kinderpornographie. Leider hat Ursula von der Leyen, die in einigen Teilen der Gesellschaft nur noch als Zensursula bekannt ist, vor lauter Kinderschutz den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte aus den Augen verloren – und damit auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Natürlich wird jeder vernünftige Bürger für Kriminalitätsbekämpfung sein, aber die Frage, ob ein absoluter Polizeistaat den richtigen Weg, das verhältnismäßige Mittel, darstellt, darüber herrscht glücklicherweise (noch?) Dissens. Aufgabe der Politik wäre es einen Mittelweg zwischen Freiheit und Schutz – ein alt bekanntes Dilemma – zu finden.
Von der Leyen war und ist jedoch geradezu von der Idee besessen, der Kinderpornographie den Gar auszumachen – um Bürgerrechte und -Freiheiten schert sie sich wenig. Sie stört sich nicht daran, dass sich sogar Opfer von Kinderpornographie gegen die Zensur des Internets ausgesprochen haben, sie stört sich nicht daran, dass sich Fachexperten gegen die Zensur des Internets ausgesprochen haben und auch nicht daran, dass sich die Zensurmaßnahmen innerhalb von 30 Sekunden – ohne großes Fachwissen umgehen lassen. Um ihre Ziele durchzusetzen hat sie sogar mehrfach die Unwahrheit gesagt – als Ministerin. Anstatt sich um die gezielte Löschung kinderpornografischen Materials zu kümmern, wird der Internetzugang eines jeden Bürgers zensiert – ungeachtet der Tatsache, dass professionelle Kinderporno-Konsumenten die Sperre ohne weiteres umgehen oder sich ihren “Stoff” auf anderen Wegen besorgen können (das wird an Effizienz nur noch von der Vorratsdatenspeicherung übertroffen, die sich in jeder Telefonzelle umgehen lässt). Der vermeintliche Schutz der Kinder wird vorgeschützt, um Zensur zu üben – und dabei stellen kinderpornografische Inhalte nicht das Ende der Zensurliste, sondern vermutlich erst den Anfang dar. Die weiteren Folgen lassen sich bereits erahnen, da CDU-Generalsekretär Strobl schon die Forderung formuliert hat, auch Inhalte mit “Killerspielen” sperren zu lassen. Wann landen missliebige Kommentare auf der Liste?
Heute wurde das Gesetz nun mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU durchgesetzt und damit können wir nach dem Bankgeheimnis und dem Fernmeldegeheimnis nun also auch das Recht auf unzensierten Zugang zum Internet beerdigen.
Wie der eigene Wahlkreisabgeordnete abgestimmt hat, erfährt man auf dieser Seite. Dabei kann man sich das nachsehen eigentlich schenken, denn SPD und CDU/CSU stehen recht einheitlich hinter dem Gesetz – Abgeordnete der FDP stimmten, wie die meisten anderen MdB der Oppositionsfraktionen dagegen. Man kann nur hoffen, dass die Wähler diese Politik der Bürgerrechtsunterminierung im September abstrafen – bei den aktiven Internetnutzern, kann man sich sicher sein (Gründe hier).



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